Steuerberatung Behr
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Steuerberatung

Das Steuerrecht, insbesondere das deutsche Steuerrecht, ist äußerst komplex. Auch aus diesem Grund ist die Steuerberatung nur den in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personen erlaubt. Die Berufsbezeichnung Steuerberater darf nur der führen, der durch die zuständige Landesbehörde zum Steuerberater bzw. Steuerberaterin bestellt wurde.

Leistungen

  • Steuerliche Beratung von Unternehmen
  • Steuerberatung für Privatpersonen
  • Steuerberatung im Bereich Immobilien
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Buchführung und Jahresabschluss für Unternehmen und Freiberufler
  • Unterstützung bei Existenzgründungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung bei Einsprüchen und Klagen
  • Steuerliche Beratung bei Umwandlungen von Mitunternehmerschaften, Teilbetrieben sowie Betrieben nach dem Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz