Steuerberatung
Das Steuerrecht, insbesondere das deutsche Steuerrecht, ist äußerst komplex. Auch aus diesem Grund ist die Steuerberatung nur den in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personen erlaubt. Die Berufsbezeichnung Steuerberater darf nur der führen, der durch die zuständige Landesbehörde zum Steuerberater bzw. Steuerberaterin bestellt wurde.
Leistungen
- Steuerliche Beratung von Unternehmen
- Steuerberatung für Privatpersonen
- Steuerberatung im Bereich Immobilien
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Buchführung und Jahresabschluss für Unternehmen und Freiberufler
- Unterstützung bei Existenzgründungen
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Vertretung bei Einsprüchen und Klagen
- Steuerliche Beratung bei Umwandlungen von Mitunternehmerschaften, Teilbetrieben sowie Betrieben nach dem Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz
